Warum studiVZ die gesammelten E-Mail-Adressen verkaufen kann Robert Basic aber nicht
Ein sehr lesenswerter Beitrag über die rechtlichen Aspekte eines Blog-Verkaufs auf rechtzweinull. Besonders interessant fand ich dabei den folgenden Kommentar
Was einen möglichen Kauf von StudiVZ durch Facebook anbetrifft, liegt die Sache ein wenig anders, weil wohl nicht die Webseite nebst Domain usw verkauft wird wie bei Basic Thinking, sondern wohl nur die Gesellschafter der StudiVZ Ltd wechseln, indem Facebook entsprechende (Mehrheits-)anteile an StudiVZ erwirbt. Eigentlich wechselt also nicht der “Inhaber” der Daten (bleibt in dem genannten Beispiel nämlich die StudiVZ Ltd), sondern nur die Geselleschafter dieser Limited.
Rechtsverdreher ist ein tolles Wort. Winkeladvokat auch.
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